Hengstpassstraße 3a, 4580 Windischgarsten
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Dahoam bleibn OG informieren über organisatorische Abläufe und Vertragsverpflichtungen.
In den AGB werden Tarife und aktuelle Preislisten geregelt. Die Leistungen der Dahoam bleibn OG sind grundsätzlich nicht öffentlich gefördert und werden unabhängig vom Einkommen der betreuten Person gleich berechnet. Etwaige öffentliche Förderungen kommen ausschließlich der betreuten Person zugute. Die Eigenleistungen der betreuten Person hängen von der Art und dem Umfang der in Anspruch genommenen Leistungen ab.
Die AGB und die schriftliche Leistungsvereinbarung mit einer Kostenübersicht bilden die Grundlage der Vereinbarung zwischen der Dahoam bleibn OG und der betreuten Person. Diese Vereinbarung kann von beiden Seiten unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 14 Tagen gekündigt werden.
Die Einstellung der Leistungen durch die Dahoam bleibn OG ist erst nach 10 Tagen Zahlungsverzug zulässig. Verrechnet werden ausschließlich die tatsächlich in Anspruch genommenen Leistungen. Änderungen des Betreuungsbedarfs sind von der betreuten Person oder deren Angehörige frühzeitig mitzuteilen.
Falls sich der Betreuungsbedarf ändert, wird die Leistung entsprechend angepasst. In diesem Fall ist eine neue Leistungsvereinbarung zu unterzeichnen.
Die von der Dahoam bleibn OG sorgfältig ausgewählten Betreuungspersonen verfügen über die notwendige Gewerbeberechtigung. Sie arbeiten auf selbständiger Basis. Die Verrechnung der Betreuung/Leistung der Betreuungsperson erfolgt durch direkte Bezahlung an die Betreuungsperson.
Ein Wechsel der Betreuungsperson ist aus persönlichen Gründen sowohl durch die betreute Person als auch die Betreuungsperson möglich, wobei die vertraglich vereinbarten Fristen eingehalten werden müssen. Die Dahoam bleibn OG organisiert bei unerwartetem Ausfall einer Betreuungskraft binnen 5-7 Tagen einen Ersatz.
Die Kosten für eine 24-Stunden-Betreuung sind jeweils für einen Monat im Nachhinein zu begleichen. Nicht in Anspruch genommene Leistungen, etwa bei Krankenhausaufenthalt oder Ableben der betreuten Person, werden bei der Abrechnung berücksichtigt bzw. gutgeschrieben oder rückerstattet.
Sonn- und Feiertage Für Sonn- und Feiertage werden bis auf Widerruf keine Zuschläge verrechnet. Am 24.,25.,26. & 31.12. und am
Ostersonntag/-Montag gilt ein Zuschlag von 50 %.
Tarife für Gebühren und Leistungen können jährlich zum 1. Januar an den Verbraucherpreisindex angepasst werden.
Zahlungen an die Dahoam bleibn OG erfolgen per Banküberweisung innerhalb 8 Tage nach Rechnungslegung.
Bei Zahlungsverzug von mehr als sieben Tagen werden Mahnspesen von € 25,00 sowie 4 % Verzugszinsen pro Monat berechnet. Betreuungspersonen sind berechtigt, ihre Leistungen bei Zahlungsverzug von mehr als zehn Tagen einzustellen.
Die Dahoam bleibn OG kann bei Zahlungsrückständen ebenfalls die Leistungen einstellen, ohne für entstehende Nachteile haftbar gemacht zu werden.
Die Dahoam bleibn OG bemüht sich, ihre Leistungen auf höchstem Niveau zu erbringen. Dennoch können Fehlleistungen nicht vollständig ausgeschlossen werden. Betreute Personen sind verpflichtet, relevante Informationen rechtzeitig mitzuteilen, um optimale Betreuung zu gewährleisten.
Die Dahoam bleibn OG unterliegt den Datenschutzbestimmungen (DSGVO) und führt eine gesetzlich vorgeschriebene Betreuungsdokumentation. Alle Mitarbeitenden und Betreuungspersonen sind zur Verschwiegenheit verpflichtet.
Eine Kündigung eines Betreuungs- oder Vermittlungsvertrages muss schriftlich erfolgen und ist unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von zwei Wochen beidseitig möglich.
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